ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien bei Buchung, Bezahlung und Durchführung von Mediationsterminen oder -tagen (im Folgenden „Mediationen“) und Mediation Spiegel und Steinbeis (im Folgenden „Veranstalter“ genannt). Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Auftraggeber:innen und sind Bestandteil des Vertrages.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:innen haben keine Gültigkeit. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit ein:e Vertragspartner:in Unternehmer:in im Sinne des § 14 BGB ist.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die Beauftragung der Mediation durch die Auftraggeber:innen sowie die entsprechende Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Beauftragung und die Annahme können per E-Mail, schriftlich oder mündlich (z. B. telefonisch oder im persönlichen Gespräch) erfolgen.
3. Vertragsdauer / Zahlungsbedingungen
Der Vertrag beginnt und endet zum individuell vereinbarten Termin. Die Vergütung richtet sich nach den aktuellen Preisangaben auf der Website oder dem individuell vereinbarten Honorarangebot. Sämtliche Leistungen verstehen sich zzgl. der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).
Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Bar- oder Scheckzahlungen sind ausgeschlossen; bei Verlust übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel binnen einer Woche nach Vertragsabschluss. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
Kommt die zahlungspflichtige Partei in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern. Ein weitergehender Schaden kann geltend gemacht werden, sofern dieser nachgewiesen wird.
Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter schriftlich anerkannten Gegenforderungen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die Auftraggeberseite nur befugt, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Stornobedingungen
Die Beauftragung einer Mediation ist verbindlich. Eine Stornierung ist nur nach vorheriger Absprache möglich und zieht ggf. eine Stornogebühr nach sich:
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50 % des vereinbarten Honorars bei Absage weniger als 20 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin
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100 % des vereinbarten Honorars bei Absage weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin
Sollte die Mediation aus Gründen höherer Gewalt, Krankheit oder unvorhersehbarer Umstände durch den Veranstalter nicht durchführbar sein, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Bereits geleistete Zahlungen werden auf Wunsch erstattet.
Ein Anspruch auf Ersatz von Anreise-, Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall besteht nicht, es sei denn, der Ausfall wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Veranstalter verursacht.
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei auftretenden Störungen alles Zumutbare zu unternehmen, um eine Lösung oder einen Ausweichtermin zu ermöglichen – ggf. auch in Form eines Online-Formats.
5. Urheberrechte
Sämtliche im Rahmen der Mediation ggf. bereitgestellten Unterlagen oder Methoden sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
6. Datenschutz
Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben – es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern nicht anders gesetzlich vorgeschrieben.
Für Erfüllungsgehilfen und Vertreter:innen haftet der Veranstalter im gleichen Umfang.